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Kulturfond

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Kulturfonds Energie des Bundes steht

Der „Kulturfonds des Bundes” steht mittlerweile auch im Freistaat Sachsen ganz offiziell.

Somit können Anträge vonseiten der sächsischen Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter nicht nur eingereicht werden, sondern durch die SAB auch schon Bewilligungen erfolgen.

Die Frist zur Antragsstellung für das erste Quartal 2023 endet am 30. Juni 2023. Der Fonds berücksichtigt Kosten für Gas, Fernwärme und Strom. Anträge können über folgende Plattform eingereicht werden: https://www.kulturfonds-energie.de/index.html

Da der „Kulturfonds Energie des Bundes“ seit seinen ersten Überlegungen verschiedene Adaptionen in den letzten Wochen und Monaten erfahren hat, bietet es sich an, speziell hierzu, wie aber auch allgemein zum Programm selbst, auf dem Laufenden zu bleiben. Für interessierte Antragsstellerinnen und Antragssteller wird es demnach am 13. sowie am 14. Juni 2023 die Möglichkeit geben, sich in Form einer digitalen „Infosession“ eingehender über den „Kulturfonds Energie des Bundes“ zu informieren.

Die Veranstaltung wird moderiert und technisch organisiert durch „Kreativ Kultur Berlin“ – im Auftrag der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM). Anmeldungen sind unter folgenden Anmeldelinks möglich – wobei man sich nur für eine der beiden Veranstaltungen anmelden sollte:

Zur Teilnahme an der Infosession am 13. Juni 2023 melden Sie sich bitte hier an: https://kulturprojekteberlin.typeform.com/to/n4a4IhyA.
Zur Teilnahme an der Infosession am 14. Juni 2023 melden Sie sich bitte hier an: https://kulturprojekteberlin.typeform.com/to/cdaoZmOc
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