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Kurze Geschichte unseres Kulturraumes - Kulturraum

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Kurze Geschichte unseres Kulturraumes

Im  Freistaat Sachsen wurde 1994 das bundesweit einmalige Gesetz über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz - SächsKRG) verabschiedet.
 
Erstmals hat der Freistaat die Kulturpflege zur Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise erklärt und einen Mindestbetrag für die Förderung regional bedeutsamer Kultureinrichtungen und -projekte gesetzlich festgelegt.
 
Gleichzeitig wurden die sächsischen Landkreise verpflichtet, sich zu Pflichtzweckverbänden (den so genannten Kulturräumen) zusammenzuschließen und sich über eine Kulturumlage solidarisch an der Finanzierung zu beteiligen.

So entstanden zunächst acht ländliche Kulturräume (Vogtland, Zwickauer Land, Erzgebirge, Mittelsachsen,  Leipziger Raum, Elbtal, Sächsische Schweiz / Osterzgebirge, Oberlausitz-Niederschlesien).

Die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig profitieren als urbane Kulturräume ebenfalls vom Sächsischen Kulturraumgesetz.

Der ehemalige Kulturraum Erzgebirge umfasste die Altlandkreise Annaberg, Marienberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg. Der Kulturraum Mittelsachsen umfasste Döbeln, Freiberg und Mittweida.

Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Kreisgebietsreform im Freistaat Sachsen zum 1. August 2008 wurde auch eine Anpassung des Sächsischen Kulturraumgesetzes erforderlich, da die neu gebildeten Landkreise identisch mit den bisherigen Kulturräumen waren. Damit entstand der Zweckverband Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen als Gesamtrechtsnachfolger der Kulturräume Erzgebirge und Mittelsachsen.
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