Formulare für die Förderung durch den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen - Kulturraum

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen

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Formulare für die Förderung durch den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen


>> Antragsschluss für das Folgejahr:  1. September <<

Die Antragsformulare für das Jahr 2024 stehen Ende Juni zur Verfügung

>> Hinweis Formulare hochladen <<

Wir bitten um vorrangige Online-Antragstellung! Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterlagen hochzuladen.

Der sonst übliche Postweg entfällt damit.

Bevor Sie diese Möglichkeit nutzen, prüfen Sie bitte, ob alle erforderlichen Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind.

Gern können Sie Ihre Unterlagen uns auch per E-Mail kulturraum@erzgebirge-mittelsachsen.de zusenden.
Die vollständig ausgefüllten Formulare können hier hochgeladen werden:

Tip



Die   Formulare sind getestet mit dem Adobe Reader ab Version 6.0

Institutionelle Förderung
Institutionelle Förderung ist die Bezuschussung der laufend anfallenden Sach- und Personalausgaben einer Einrichtung. Bemessungsgrundlage sind die  zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Einrichtung bzw. des  Einrichtungsteils, der die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt.



Projektförderung
Projektförderung  ist die Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte Maßnahme, die  zeitlich und inhaltlich abgrenzbar ist. Bemessungsgrundlage sind die  zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Maßnahme, sofern diese die  Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt. Vom Kulturraum institutionell geförderte Einrichtungen können keine zusätzlichen Projektförderungen erhalten.



Medienförderung in Bibliotheken
Die Medienförderung ist ausschließlich für die Bestandsaktualisierung der Bibliothek zu verwenden. Dazu gehören auch deren Medien in Online-Bibliotheksverbünden. Medien, die zur Nutzung in der Verwaltung des Rechtsträgers vorgesehen sind, werden nicht gefördert.



Investive Projektörderung
Im Rahmen der investiven Projektförderung werden notwendige Ausgaben für Baumaßnahmen berücksichtigt, wenn die Investition der Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kulturelle Angebot der regional bedeutsamen Einrichtung dient. In diesem Zusammenhang können auch Ausgaben für den Erwerb von unbeweglichen und beweglichen Sachen als zuwendungsfähig anerkannt werden, soweit sie nicht als sächliche Verwaltungsausgaben (laufender Aufwand) veranschlagt sind.



Förderung von Kleinprojekten der Kulturellen Bildung
Kleinprojekte der Kulturellen Bildung dienen der Zusammenarbeit zwischen Kunst und Kultur sowie Einrichtungen der schulischen, außerschulischen und sozialen Kinder- und Jugendbildung.

!! abweichender Antragsschluss für das laufende Jahr: 6 Wochen vor Projektbeginn, spätestens 15. Oktober !!



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