Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Nachtragssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2023
Der Entwurf der Nachtragssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2023 liegt im Zeitraum vom 17. bis 26. Mai 2023 im Kultursekretariat, Augustusburger Straße 10 b, 09557 Flöha (Zimmer 104) öffentlich aus und kann während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Gemäß § 77 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 76 Absatz 1 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung, können Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen bis zum Ablauf des 7. Juni 2023 beim Kultursekretariat erhoben werden.
Gemäß § 77 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 76 Absatz 1 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung, können Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen bis zum Ablauf des 7. Juni 2023 beim Kultursekretariat erhoben werden.